Eigenbedarfskündigung 2026
— Was darf der Vermieter wirklich?
Alles zur Eigenbedarfskündigung: Voraussetzungen, Fristen, Begründungspflicht und ein kostenloser Musterbrief nach § 573 BGB.
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Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung
Die Eigenbedarfskündigung ist in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB geregelt. Als Vermieter können Sie kündigen, wenn Sie die Wohnung für sich selbst oder bestimmte Angehörige ernsthaft, vernünftig und nachvollziehbar benötigen.
📌 Wichtig: Der Eigenbedarf muss zum Zeitpunkt der Kündigung konkret vorliegen — eine vage Zukunftsplanung reicht nicht aus. Gerichte prüfen dies streng.
Zulässige Gründe für Eigenbedarf:
- Eigener Wohnbedarf des Vermieters
- Umzug aus zu kleiner oder zu teurer Wohnung
- Studium oder Ausbildung am Ort der Mietwohnung
- Pflegebedarf (Nähe zu Pflegepersonen)
Für wen darf Eigenbedarf geltend gemacht werden?
Eigenbedarf kann nicht nur für sich selbst, sondern auch für nahe Angehörige angemeldet werden:
- Kinder, Eltern, Geschwister
- Enkel, Großeltern
- Haushaltszugehörige (z.B. Pflegepersonen)
⚠️ Nicht ausreichend: Nichten, Neffen und entferntere Verwandte werden von Gerichten oft nicht als taugliche Eigenbedarfspersonen anerkannt — hier ist besondere Vorsicht geboten.
Kündigungsfristen bei Eigenbedarf
| Mietdauer | Kündigungsfrist |
| Unter 5 Jahre | 3 Monate |
| 5–8 Jahre | 6 Monate |
| Über 8 Jahre | 9 Monate |
⏰ 3. Werktag-Regel: Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats zugehen, um zum Ende des übernächsten Monats zu wirken. Beispiel: Zugang am 3. Mai 2026 → Kündigung zum 31. Juli 2026 (bei 3-Monats-Frist).
Was muss die Kündigung enthalten?
- Name der Bedarfsperson und ihr Verhältnis zum Vermieter
- Konkrete Begründung des Bedarfs (warum diese Wohnung?)
- Hinweis auf Widerspruchsrecht des Mieters (§ 574 BGB)
- Fristberechnung mit Endtermin
Musterbrief: Kündigung wegen Eigenbedarf
Vorschau: Kündigung wegen Eigenbedarf — generiert mit RentTurtle
📄 Mustertext anzeigen (zum Lesen & Kopieren)
[Ihr Name], [Ihre Adresse]
[Name des Mieters], [Adresse]
[Ort], den [Datum]
Betreff: Ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Sehr geehrte/r [Anrede Mieter],
hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung [Adresse] ordentlich zum [Datum].
Ich benötige die Wohnung für [Name der Bedarfsperson], [Verwandtschaftsverhältnis]. [Konkrete Begründung, z.B.: Mein Sohn nimmt zum Wintersemester 2026/27 ein Studium in [Stadt] auf und benötigt dringend eine eigene Wohnung in der Nähe der Universität.]
Die Kündigungsfrist berechnet sich wie folgt: Das Mietverhältnis besteht seit [Datum], somit gilt eine Frist von [X] Monaten. Da die Kündigung nach dem 3. Werktag des [Monats] zugeht, beginnt die Frist am 1. [Folgemonat]. Das Mietverhältnis endet daher zum [Datum].
Ich weise Sie auf Ihr Widerspruchsrecht gemäß § 574 BGB hin. Ein Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich bei mir eingehen.
Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]
Was können Mieter tun?
Mieter haben bei einer Eigenbedarfskündigung folgende Möglichkeiten:
- Widerspruch einlegen (§ 574 BGB) — bei sozialen Härtegründen: hohes Alter, Krankheit, lange Wohndauer
- Eigenbedarf prüfen lassen — ist der Bedarf konkret und nachvollziehbar?
- Formalfehler suchen — fehlende Begründung, falsche Frist, unzureichende Bedarfsperson