Kaution zurückfordern 2026
— So geht's richtig
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen? Wie lange darf er warten? Und was tun wenn er zu Unrecht einbehält?
📅 Mai 2026⏱ 7 Min. Lesezeit⚖️ BGB-konform geprüft
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Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Das Gesetz nennt keine feste Frist für die Kautionsrückgabe. Die Rechtsprechung hat sich aber auf 3–6 Monate nach Rückgabe der Wohnung eingespielt — je nachdem ob noch offene Nebenkostenabrechnungen ausstehen.
📌 Faustregel: Ohne ausstehende Nebenkostenabrechnung: 3 Monate. Mit ausstehender Nebenkostenabrechnung: bis zur Abrechnung, maximal 6 Monate nach Auszug.
Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution als Sicherheit einbehalten, solange Forderungen noch nicht feststehen — z.B. bis zur Nebenkostenabrechnung.
Was darf der Vermieter von der Kaution abziehen?
- Mietschulden und Nebenkosten-Nachzahlungen
- Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen (§ 538 BGB)
- Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen — nur wenn die Vertragsklausel wirksam ist
- Kosten für fehlende Schlüssel
Was darf er NICHT abziehen?
- Normale Abnutzung (§ 538 BGB) — Verblassen von Farben, Kratzer im Parkett durch normalen Gebrauch
- Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Klausel (starre Fristen → BGH-Rechtsprechung)
- Schäden die bereits bei Einzug vorhanden waren — daher: Übergabeprotokoll bei Einzug wichtig!
⚠️ Wichtig: Viele Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag starre Fristen enthält — dann können keine Renovierungskosten abgezogen werden.
Musterbrief: Kaution zurückfordern
Vorschau: Kaution zurückfordern — generiert mit RentTurtle
📄 Mustertext anzeigen (zum Lesen & Kopieren)
[Ihr Name], [Neue Adresse]
[Name des Vermieters], [Adresse]
[Ort], den [Datum]
Betreff: Rückforderung der Mietkaution — [Adresse der Mietwohnung]
Sehr geehrte/r [Anrede Vermieter],
ich bin am [Datum] aus der Wohnung [Adresse] ausgezogen und habe alle Schlüssel ordnungsgemäß am [Datum] übergeben.
Die von mir geleistete Kaution beträgt [Betrag] EUR. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Stand der Abrechnung mit und überweisen Sie die Kaution abzüglich etwaiger berechtigter Forderungen bis zum [Datum — ca. 4 Wochen] auf folgende IBAN:
IBAN: [Ihre IBAN]
Ich weise darauf hin, dass Ihre Ansprüche gegen mich gemäß § 548 Abs. 1 BGB in 6 Monaten ab Rückgabe der Mietsache verjähren.
Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]
Verjährung — wann ist es zu spät?
Der Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB, allgemeine Verjährungsfrist), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Umgekehrt verjähren Ansprüche des Vermieters auf Schadensersatz aus dem Mietverhältnis bereits nach 6 Monaten ab Rückgabe der Mietsache (§ 548 Abs. 1 BGB).
Was tun wenn der Vermieter nicht zahlt?
- Schriftlich mahnen — mit Fristsetzung (das Musterschreiben oben)
- Schlichtung — Mieterverein oder Schlichtungsstelle einschalten
- Mahnbescheid — beim zuständigen Amtsgericht beantragen
- Klage beim Amtsgericht — bei Streitwert bis 5.000 EUR ohne Anwalt möglich