Kaution zurückfordern 2026
— So geht's richtig

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen? Wie lange darf er warten? Und was tun wenn er zu Unrecht einbehält?

📅 Mai 2026⏱ 7 Min. Lesezeit⚖️ BGB-konform geprüft

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📋 Inhaltsverzeichnis

  1. Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
  2. Was darf der Vermieter abziehen?
  3. Was darf er NICHT abziehen?
  4. Musterbrief: Kaution zurückfordern
  5. Verjährung — wann ist es zu spät?
  6. Was tun wenn der Vermieter nicht zahlt?

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Das Gesetz nennt keine feste Frist für die Kautionsrückgabe. Die Rechtsprechung hat sich aber auf 3–6 Monate nach Rückgabe der Wohnung eingespielt — je nachdem ob noch offene Nebenkostenabrechnungen ausstehen.

📌 Faustregel: Ohne ausstehende Nebenkostenabrechnung: 3 Monate. Mit ausstehender Nebenkostenabrechnung: bis zur Abrechnung, maximal 6 Monate nach Auszug.

Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution als Sicherheit einbehalten, solange Forderungen noch nicht feststehen — z.B. bis zur Nebenkostenabrechnung.

Was darf der Vermieter von der Kaution abziehen?

Was darf er NICHT abziehen?

⚠️ Wichtig: Viele Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag starre Fristen enthält — dann können keine Renovierungskosten abgezogen werden.

Musterbrief: Kaution zurückfordern

Musterbrief Kaution zurückfordern — Vorschau

Vorschau: Kaution zurückfordern — generiert mit RentTurtle

📄 Mustertext anzeigen (zum Lesen & Kopieren)
[Ihr Name], [Neue Adresse] [Name des Vermieters], [Adresse] [Ort], den [Datum] Betreff: Rückforderung der Mietkaution — [Adresse der Mietwohnung] Sehr geehrte/r [Anrede Vermieter], ich bin am [Datum] aus der Wohnung [Adresse] ausgezogen und habe alle Schlüssel ordnungsgemäß am [Datum] übergeben. Die von mir geleistete Kaution beträgt [Betrag] EUR. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Stand der Abrechnung mit und überweisen Sie die Kaution abzüglich etwaiger berechtigter Forderungen bis zum [Datum — ca. 4 Wochen] auf folgende IBAN: IBAN: [Ihre IBAN] Ich weise darauf hin, dass Ihre Ansprüche gegen mich gemäß § 548 Abs. 1 BGB in 6 Monaten ab Rückgabe der Mietsache verjähren. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]

Verjährung — wann ist es zu spät?

Der Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB, allgemeine Verjährungsfrist), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Umgekehrt verjähren Ansprüche des Vermieters auf Schadensersatz aus dem Mietverhältnis bereits nach 6 Monaten ab Rückgabe der Mietsache (§ 548 Abs. 1 BGB).

Was tun wenn der Vermieter nicht zahlt?

  1. Schriftlich mahnen — mit Fristsetzung (das Musterschreiben oben)
  2. Schlichtung — Mieterverein oder Schlichtungsstelle einschalten
  3. Mahnbescheid — beim zuständigen Amtsgericht beantragen
  4. Klage beim Amtsgericht — bei Streitwert bis 5.000 EUR ohne Anwalt möglich

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.